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Artikel zum Thema: Basiszinssatz

61 Ergebnisse zum Thema "Basiszinssatz"
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Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz

Januar 2025

Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,5 % wurde im Dezember 2024 auch der Basiszinssatz von 3,03 % auf 2,53 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils...

Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz

Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz

Dezember 2024

Der Basiszinssatz (zuletzt 3,03 %) dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde im September 2024 auch der Basiszinssatz von 3,88 % auf 3,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über...

Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2024

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden....

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Juli 2024

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht...

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen

Dezember 2023

Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen...

Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen
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