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Artikel zum Thema: Halbsatzbegünstigung

4 Ergebnisse zum Thema "Halbsatzbegünstigung"
Ergebnisse 1 bis 4

Halbsatzbegünstigung nur bei längerfristiger Einstellung der Erwerbstätigkeit möglich

August 2021

Die sogenannte Halbsatzbegünstigung („Hälftesteuersatz“) greift nur bei der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Betriebes, nicht aber bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes. Konkret kommt sie zum Tragen, wenn ein Betrieb veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist...

Halbsatzbegünstigung nur bei längerfristiger Einstellung der Erwerbstätigkeit möglich

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten

September 2009

Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten werden nachfolgend auch wesentliche betriebswirtschaftliche Punkte dargestellt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist eine möglichst geringe Besteuerung des Veräußerungsgewinns...

Steuerliche Tipps für die Ordinationsweitergabe von Ärzten

Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007

Februar 2008

Der Wartungserlass vom 5.12.2007 bringt unter Anderem nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen in den EStR 2000: :: Neutralisierung von Geldeinlagen und Entnahmen iZm. § 11a EStG (Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne) Erfolgen Geldeinlagen und Entnahmen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres, so neutralisieren sich ihre...

Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007

Steuerklausel als rückwirkende Gestaltungsmöglichkeit zur Steuervermeidung

Oktober 2005

Die zunehmende Komplexität des Steuerrechtes führt dazu, dass bei einer Vertragsgestaltung die steuerlichen Folgen oft nicht mit Sicherheit feststellbar sind, zumal die Finanzbehörde i.d.R. nicht bereit ist, sich diesbezüglich festzulegen. Steuerklauseln können dieser Rechtsunsicherheit vorbeugenund vor nicht gewollten Steuerfolgen...

Steuerklausel als rückwirkende Gestaltungsmöglichkeit zur Steuervermeidung
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